Rheinland-Pfalz

10 Millionen Euro für Inklusion an Regelschulen

SimmiSimons/istockphoto.comRegel- oder Förderschule? Vor dieser Herausforderung stehen viele Eltern.

In Rheinland-Pfalz sind die Landesmittel zur schulischen Inklusion verteilt. Zum Teil bekommen die Schulen bis zu sechsstellige Summen aus dem Topf.

Rheinland-pfälzische Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten im laufenden Jahr zum Teil sechsstellige Summen zum Ausbau der schulischen Inklusion. Die Mainzer Bildungsministerin Vera Reiß (SPD) stellte den Verteilungsschlüssel für die Mittel aus einem 2014 mit den Kommunen ausgehandelten Unterstützungsfonds vor. Die Zuwendungen im Gesamtumfang von 10 Millionen Euro pro Jahr würden „unbürokratisch“ an die Kommunen überwiesen, sagte sie. Die Mittel sollen dazu beitragen, dass mehr behinderte Kinder eine Regelschule besuchen können.

Eltern von Kindern mit Behinderung haben in Rheinland-Pfalz seit dem vergangenen Jahr ein unbeschränktes Wahlrecht, ob sie ihr Kind an einer Förderschule oder einer von landesweit 270 Schwerpunktschulen anmelden wollen, an denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Im Gegenzug hatten die Kommunen vom Land eine Beteiligung an den erwarteten Mehrkosten verlangt, die vor allem durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern entstehen. Die Landesregierung hatte sich zu finanziellen Zugeständnissen bereiterklärt, nachdem die Bundesländer durch eine Reform des BAföG dauerhaft entlastet worden waren.

70 Prozent der vom Land bereitgestellten Mittel werden entsprechend der jeweiligen Gesamtschülerzahl unter den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Die übrigen 30 Prozent gehen an diejenigen Kommunen, die Träger einer Schwerpunktschule sind. Das Geld wollen die Kommunen unter anderem zur Finanzierung von Schulsozialarbeit, Hausaufgabenbetreuung und Jugendhilfemaßnahmen an Ganztagsschulen verwenden. Nach Angaben des Bildungsministeriums werden landesweit bereits rund 4.850 Kinder und Jugendliche inklusiv unterrichtet. Dies entspricht einem Anteil von 30 Prozent aller Schüler mit speziellem Förderbedarf.

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