Synode fordert Landesregierung zur Rücknahme der Gewerbebedarfsverordnung auf
Arbeitsfreien Sonntag nicht weiter aushöhlen
	27.04.2012
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Deshalb fordert die Synode die hessische Landesregierung auf, die `Verordnung  über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an  Sonn- und Feiertagen´ vom Oktober 2011 zurückzunehmen. Darin hatte die  Landesregierung bestimmten Branchen Sonntagsarbeit ermöglicht, ohne eine  Ausnahmegenehmigung dafür beantragen zu müssen. Dazu gehörten die Erlaubnis zur  Herstellung von Getränken und Eis, was angesichts heutiger Lagerungs- und  Transportmöglichkeiten nicht nachvollziehbar sei, bemängelt die Synode. Die  Verordnung genügt nach Auffassung der EKHN-Synode nicht den Kriterien, die das  Bundesverfassungsgericht für den Schutz der Sonn- und Feiertage aufgestellt hat.  Die Synode begründet ihre Forderung, die auch der Landesregierung von  Rheinland-Pfalz übermittelt werden soll, damit, dass arbeitsfreie Sonn- und  Feiertage Menschen und Gesellschaft dienten, „indem sie gemeinschaftliches  Handeln in Familie, Freundeskreis, Kirche und Verein ermöglichen und dadurch  soziale Beziehungen stärken, die für ein friedvolles Zusammenleben unerlässlich  sind“. Sonn- und Feiertage hätten „hohen kulturellen und identitätsstiftenden  Wert“, sie seien deshalb zu achten und zu pflegen. Die Synode argumentiert, dass  immer mehr Menschen unter Erschöpfung litten. Der arbeitsfreie Sonntag diene der  „Balance von Arbeit und Ruhe, Spannung und Entspannung“. Er erneuere die  Leistungsfähigkeit der Arbeitenden und eröffne kreative Schöpfungspausen.
 
Die Resolution der Kirchensynode im Wortlaut:
Für den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe -
Hessische  Bedarfsgewerbeverordnung muss zurückgenommen werden
Im Interesse  der Menschen müssen Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei  bleiben!
Deshalb fordert die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und  Nassau die hessische Landesregierung zur unverzüglichen Rücknahme der Verordnung  über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an  Sonn- und Feiertagen (Hessische Bedarfsgewerbeverordnung vom 12. Oktober 2011)  auf.
Zur Begründung:
1. Die Hessische  Bedarfsgewerbeverordnung gestattet die Ausführung von Arbeiten an Sonn- und  Feiertagen, die auch an anderen Wochentagen ausgeführt werden können. So ist die  durch die Verordnung mögliche Genehmigung der Herstellung von Getränken und Eis  angesichts heutiger Lagerungs- und Transportmöglichkeiten ebenso wenig  nachvollziehbar wie die Öffnung von Videotheken und Musterhausausstellungen oder  auch die generelle Freistellung für den Telehandel an Sonn- und Feiertagen. Dies  führt dazu, dass Sonn- und Feiertage für immer mehr Menschen trotz des  verfassungsgemäßen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe zu zusätzlichen  Arbeitstagen werden. Damit lässt die hessische Landesregierung die  Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes außer Acht, die den Staat  verpflichtet, Sonn- und Feiertage als solche der Arbeitsruhe erkennbar zur Regel  zu erheben.  
2. Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage dienen Menschen und Gesellschaft, indem sie gemeinschaftliches Handeln in Familie, Freundeskreis, Kirche und Verein ermöglichen und dadurch soziale Beziehungen stärken, die für ein friedvolles Zusammenleben unerlässlich sind. Sie haben hohen kulturellen und identitätsstiftenden Wert und sind deshalb zu achten und zu pflegen.
3. Durch den arbeitsfreien Sonntag würdigt unsere Gesellschaft die Schöpfung. Er ist das Zeichen, dass Gott der Herr der Schöpfung ist. Die Feier des Sonntags erinnert an die Auferstehung Christi. Darüber hinaus hat der Sonntag gesamtkulturelle Bedeutung. Er dient der seelischen Erhebung, der Gemeinschaftsbildung und der Erholung.
4. Gemeinsame arbeitsfreie Sonn- und Feiertage setzen Zeichen gegen die weitgehende Ökonomisierung aller Lebensbereiche und die Erosion der verfassungsrechtlich geschützten gesellschaftlichen, kulturellen, religiösen und demokratischen Werte.
5. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen unter Erschöpfung leiden,  ermöglicht der arbeitsfreie Sonntag die Balance von Arbeit und Ruhe, Spannung  und Entspannung. Er erneuert die Leistungsfähigkeit der Arbeitenden, ist  kreative Schöpfungspause und stärkt körperliche und seelische Ressourcen.
All  die aufgeführten Punkte finden sich in dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom  Dezember 2009 wieder. Wir stellen fest, dass die Hessische  Bedarfsgewerbeverordnung dem Urteil nicht genügt.
Deshalb fordert die Synode  der EKHN die Hessische Landesregierung auf, die verfassungsgemäße Sonn- und  Feiertagsruhe durch Rücknahme der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung wieder  herzustellen.
Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher
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