Pionierarbeit

Evangelische KiTas: Entwicklung gemeindeübergreifender Trägerschaften (GüTs) schreitet voran.

pixabay|EfraimstochterLegofiguren wie auf Zuschauertribühne aufgestellt„Gemeindeübergreifende Trägerschaften sind ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des kirchlichen Kindertagesstättensystems“, sagte Sabine Herrenbrück, Leiterin des Fachbereichs Kindertagesstätten.

Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen in einer gemeindeübergreifenden Trägerschaft von evangelischen Kindertagesstätten (GüT) trafen sich am 5. und 6. Februar 2018 zu den Einführungstagen für (neue) Geschäftsführende im Zentrum Bildung in Darmstadt.

EKHN/Zentrum BildungGruppenfotoV.l.n.r. vorne: Sebastian. Follert, Barbara Benoit, Sabine Teich, Marc Gibeke, Marco Lautenschläger, Gabriele Scholz,, Dorothee Munz-Sundhaus, Vera Bickel. Hinten: Christian Dolke, Claudia Claus, Dr. Frank Wagner, Jürgen Markmann, Sergey Dmitriew, Christina Großebürger, Katja Wüst, Ursula Kindinger-Bickel, Martina Lautner, Roberta Donath

Von Monika Bender

Zu der Veranstaltung hatte der Fachbereich Kindertagesstätten, der die Entwicklung hin zu GüTs seit 2010 in Kooperation mit der Kirchenverwaltung und den Regionalverwaltungen begleitet, geladen. Die Einführungstage boten ein Forum für Informationen, zum Kennenlernen, für Austausch und Vernetzung.

„Gemeindeübergreifende Trägerschaften sind ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des kirchlichen Kindertagesstättensystems“, sagte Sabine Herrenbrück, Leiterin des Fachbereichs Kindertagesstätten. Die neue Trägerstruktur könne evangelische Kirchengemeinden dabei unterstützen, die Zukunftsfähigkeit ihrer Kindertagesstätten zu sichern. Den neuen Geschäftsführenden sicherte Herrenbrück die volle Unterstützung durch den Fachbereich Kindertagesstätten zu. „Sie sind bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht alleine. Sie können sich immer an die Fachleute im Fachbereich Kindertagesstätten und an Kolleg*innen wenden. Wir wollen alle mitnehmen und Ihnen helfen, dass Sie gut in Ihre neue Aufgabe finden.“

Neue GüTs gestartet – neue Geschäftsführer*innen nehmen Arbeit auf

Zum 1. Januar 2018 sind in sechs Dekanaten neue gemeindeübergreifende Trägerschaften an den Start gegangen. Unter den Teilnehmenden der Einführungstage waren die Geschäftsführer*innen der neuen GüTs: Nassauer Land (Gabriele Scholz), Darmstadt-Stadt (Claudia Claus), Biedenkopf-Gladenbach (Dr. Frank Wagner), Rodgau (Dorothee Munz-Sundhaus), Dreieich (Christina Großebörger) und Alzey (Sergey Dmitriew). Außerdem nahmen die neuen Geschäftsführenden der GüT im Dekanat Gießen (Sabine Teich und Marc Gibcke) und die bereits erfahrenen Kolleg*innen der GüTs aus den Dekanaten Bergstraße/Kirchengemeindeträgerschaft Lautertal (Ursula Kindinger-Bickel) und Odenwald (Marco Lautenschläger) an den Einführungstagen für neue Geschäftsführende teil.

Geschäftsführende einer GüT leisten Pionierarbeit

Wer die Position eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin übernimmt, sieht sich mit vielfältigen Aufgaben mit hoher Verantwortung konfrontiert. Zudem betreten Geschäftsführende einer GüT in gewisser Weise Neuland in einem noch jungen Arbeitsfeld. Im Auftrag des Dekanates stellen sie den organisatorischen Betriebsablauf der Kindertagesstätten sicher und sorgen für kontinuierliche Weiterentwicklung der inneren Organisation und des Prozessablaufs. Personalmanagement, Finanzplanung und –überwachung sowie die Trägervertretung in kirchlichen, kommunalen und anderen Gremien gehören zu den Aufgaben der Geschäftsführenden. Dabei arbeiten sie eng mit dem geschäftsführenden Ausschuss, dem Dekanatssynodalvorstand, dem Fachbereich Kindertagesstätten, den zuständigen MAVen und der Regionalverwaltung zusammen.

Das Programm der Einführungstage für (neue) Geschäftsführende

Der Fachbereich Kindertagesstätten bietet den GüTs und ihren Geschäftsführer*innen eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen an. Neben der kontinuierlichen Begleitung gehören dazu der zweimal jährlich stattfindende Fachdialog und die Einführungstage.

Am ersten Tag gab Sabine Herrenbrück einen Überblick über die Strukturen der EKHN und stellte den Fachbereich und seine Unterstützungsleistungen für Kindertagesstätten vor. Nachmittags erhielten die Teilnehmer*innen eine Einführung ins Personal- und Arbeitsrecht sowie ins Mitarbeitervertretungsrecht von Eva Ewig, Abteilungsleiterin Personalwesen aus der Regionalverwaltung Starkenburg-Ost und von Horst Pötzl, GMAV. Christoph Sassenberg, Kirchenrat für staatliches und kirchliches Recht der Kindertagesstätten, informierte über die KiTaVO und das Thema Betriebsverträge.

Am zweiten Tag stellten die Referent*innen für die Querschnittsstellen Qualitätsentwicklung (Roberta Donath), Religionspädagogik (Barbara Benoit), Kinderschutz (Andrea Maier), Arbeit mit Flüchtlingen (Sebastian Follert) sowie Controlling und Sollstellen (Stefan Babion und Julia Löwel) ihre Arbeitsgebiete vor.

Geschichtlicher Hintergrund und Stand der Dinge

Auf Wunsch der Synode und im Auftrag der Kirchenleitung hat der Fachbereich Kindertagesstätten bereits im Jahr 2010 begonnen, die Entwicklung gemeindeübergreifender Trägerschaften voran zu bringen. Dazu wurde in Kooperation mit der Kirchenverwaltung und den Regionalverwaltungen eine entsprechende Begleitstruktur entwickelt. 2012 ging im Dekanat Gießen eine erste GüT als Modellprojekt an den Start. Seit 2015 werden im Dekanat Bergstraße die Kindertagesstätten der Kirchengemeinden Lautertal/Rimbach in gemeindeübergreifender Trägerschaft verwaltet. Im Dekanat Wiesbaden und im Dekanat Odenwald wurde die GüT 2017 eingeführt. Zusammen mit den 2018 neu gestarteten gibt es aktuell 10 GüTs mit insgesamt 138 Kindertagesstätten und ca. 2000 Mitarbeitenden.

Leitgedanke der GüT

Unter gemeindeübergreifenden Trägerschaften sind Dekanatsträgerschaften und Trägerschaften einer Kirchengemeinde für mehrere Kindertagesstätten verschiedener Kirchengemeinden, unabhängig vom Gemeindegebiet, zu verstehen. (KiTaVO § 4 (2))

Ziel der gemeindeübergreifenden Trägerschaften (GüT) ist es, sowohl entstehende Synergieeffekte zu nutzen als auch Kirchenvorstände als bisherige Träger beim Betrieb und der Dienstherrschaft ihrer Kita zu entlasten. Dabei bleibt die inhaltliche Verantwortung weiterhin bei der Kirchengemeinde, deren Teil die Kita ist und bleibt. Gemeindeübergreifende Trägerschaften sollen die Weiterentwicklung und die Erhaltung der Zukunftsfähigkeit der Kindertagesstätten als Organisationseinheit fördern.

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