140 neue evangelische Lehrkräfte

„Religion stärkt Menschen und dient allen“

Esther StoschReligionsunterricht ist cool

Große Feier in Gießen: 140 evangelische Lehrkräfte aus dem gesamten Gebiet der hessen-nassauischen Kirche erhielten jetzt ihre Bevollmächtigung, Religionsunterricht zu erteilen.

all rigths by Katrina Friese / www.loacouture.deBevollmächtigung von 140 evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern in Gießen durch Kirchenpräsident Dr. Volker Jung 2014

Gießen / Darmstadt 21. Mai 2014. Rund 140 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwoch (21. Mai) in der Gießener Petruskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen der hessen-nassauische Kirchenpräsident Dr. Volker Jung die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen. Die EKHN erstreckt sich von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach bei Heidelberg im Süden und von Schlitz im Osten bis Bingen im Westen. Etwa ein Viertel des Kirchengebiets liegt auch in Rheinland-Pfalz.  

Kirchenpräsident: Religionsunterricht stärkt Menschen und Gesellschaft 

Bei der Einführung der Lehrkräfte in Gießen bezeichnete Kirchenpräsident Volker Jung Religion als das Fach, in dem „grundlegende Fragen unseres Zusammenlebens“ geklärt werden. Dazu gehörten auch Herausforderungen des politischen Lebens. So könne der Religionsunterricht dazu beitragen, „Fundamentalismus und Fanatismus jeder Art“ entgegenzuwirken. Dies sei etwa der Fall, wenn ein Staat sich selbst zur Religion erkläre. Religiös gebildete Menschen könnten diese „schlechte Religiosität“ erkennen. „Gute Religiosität“ sei dagegen ein Glaube, der „um den Schatz und den Reichtum religiöser Traditionen weiß und zugleich kritisch mit ihnen umgehen kann“, so Jung. Sie sei darüber hinaus in der Lage, die Menschen „stark zu machen“ und „dem Leben aller zu dienen“. Für Religionslehrerinnen und Religionslehrer sei es zugleich wichtig, sich nicht nur als Lehrende, sondern immer auch als „selbst Lernende“ zu begreifen. Im Religionsunterricht müsse es um „gelebte Religion“ gehen und nicht um ein bloßes Vermitteln von Fakten. Deshalb sprach sich Jung für einen konfessionell geprägten Religionsunterricht und gegen das Fach Religionskunde aus, wie es etwa in Berlin-Brandenburg auf dem Stundenplan steht.  

Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das Religionspädagogische Institut in Dietzenbach mit sechs regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,7 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.  

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.  

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