Auf nach Darmstadt

Sonntagsprotest gegen Sonntagsverkauf

Ruhe-Mob - Protest mit Liegestühlen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 27. März der Beschwerde der Stadtverwaltung sowie des Vereins Citymarketing Darmstadt stattgegeben und das Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts vom 24. März aufgehoben. Damit kann der verkaufsoffene Sonntag am 30. März doch stattfinden. Für die Allianz für den freien Sonntag, die gegen den Sonntagskommerz geklagt hatte, gilt die Devise: Jetzt erst recht! Am Sonntag wird gegen den verkauften Sonntag protestiert.

Ab 13.00 Uhr wird die Allianz für den freien Sonntag über ihre Aktivitäten zum Sonntagsschutz informieren und gegen den verkaufsoffenen Sonntag protestieren. Als Anlass für die Öffnung der Geschäfte hatte der Verein City Marketing eine Mobilitätsausstellung angegeben. Dies hatte das Verwaltungsgericht als nicht ausreichend betrachtet. Geklagt hatte im Auftrag der Allianz für den freien Sonntag das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt und die Gewerkschaft ver.di. Der VGH entschied jetzt anders. Damit ist aber noch keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen. Gut möglich, dass wie bereits im Vorjahr der verkaufsoffene Sonntag im Nachhinein für rechtswidrig erklärt wird.

Die Sonntagsverkäufer müssen sich am Sonntag auf Proteste einstellen. Die für das Dekanat Bergstraße angefertigten Liegestühle mit der Aufschrift „Sonntag – ein Geschenk des Himmels“ werden auf dem Luisenplatz zum kommerzfreien Verweilen einladen. Auf nach Darmstadt!

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