EKHN-Synode

Synode wählt sechs Mitglieder des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts neu

HHS/pixelio.deJustitia spricht Recht

„Als Richterinnen und Richter ein Zeugnis des Evangeliums geben“

R. TöpelmannGruppenbildvon links: Dr. Michael Dröge, Stellvertreter des KVVG-Präsidenten Dr. Dieter Eschke (hinten), Dr. Sabine Funk, Präses Dr. Ulrich Oelschläger (hinten), Pfarrer Dr. Alexander von Oetingen, Leiter der Kirchenverwaltung Heinz Thomas Striegler, Kirchenpräsident Dr. Volker Jung (hinten), Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten Scherf

Frankfurt, 22. November 2013. Die derzeit in Frankfurt am Main tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitagnachmittag sechs von 15 Plätzen im Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG) der EKHN neu besetzt. In das Gericht berufen wurden Dr. Sabine Funk (Richterin am Verwaltungsgericht Gießen), Michael Ermlich (Richter am Verwaltungsgericht Mainz) und Dr. Michael Droege (Juraprofessor an der Universität Mainz). Wieder gewählt wurden Eckhard Bickel (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main) sowie Dekan a.D. Dieter Schwarz und Pfarrer Dr. Alexander von Oettingen. 

Das Gericht, das unabhängig arbeitet, kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen. Bei sechs von ihnen läuft die Amtszeit in den nächsten Monaten aus. 

Präses Oelschläger: Richterinnen und Richter geben ein Zeugnis des Evangeliums

Der Präses der Kirchensynode, Dr. Ulrich Oelschläger, hob hervor, dass „die Mitglieder des Gerichts ehrenamtlich dienen“. Sie würden „auch in ihrer Rolle als Richterinnen und Richter ein Zeugnis des Evangeliums geben“. Bei ihrer Arbeit ließen sie sich von ihrem juristischen Sachverstand leiten, bezögen dabei aber auch andere Perspektiven mit ein, wie zum Beispiel einen achtsamen Umgang mit Menschen. Nach Auffassung Oelschlägers „hat die evangelische Kirche gute Erfahrungen mit ihrer unabhängigen Gerichtsbarkeit im Geiste einer Gewaltenteilung gemacht“. Das Gericht habe „in etlichen Fällen für sachliche Klarheit gesorgt“. Es sichere „allen in der EKHN die nötige Rechtssicherheit“.

Zum KVVG

Präsident des KVVG und zugleich Vorsitzender der ersten Kammer ist Dr. Winfried Schneider (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht). Vorsitzender der zweiten Kammer und zugleich Stellvertreter des Präsidenten ist Dr. Dieter Eschke (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht). 
Die Erste Kammer ist unter anderem zuständig für abstrakte Normenkontrolle, Organstreitigkeiten, Beschwerden gegen synodale Beschlüsse, Rügen von Verfahrensverstößen sowie Verwaltungsstreitverfahren mit verfassungsrechtlichem Einschlag. Die Zweite Kammer ist zuständig für Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklagen. Die Arbeit des KVVG ist seit 1952 durch ein Gesetz geregelt, das seitdem mehrfach novelliert wurde und so auf jeweils zeitgemäße Weise für Rechtssicherheit innerhalb der EKHN sorgt. Sitz des KVVG ist in der Kirchenverwaltung der EKHN in Darmstadt.

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JPG: Gruppenbild KVVG und Kirchenleitende

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